| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
|
Für die Vermittlung von Kraftfahrzeugen (insbesondere von EU-Neufahrzeugen) durch die Firma Auto Koken, Inhaber Gabriele Koken, Selfkantstr. 23a, 52538 Selfkant-Saeffelen, im weiteren Auto Koken, gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Besteller und Auto Koken. Es wird ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag gem. § 675 BGB vereinbart.
Zwischen dem Besteller und dem jeweiligen Leistungsträger (insbesondere dem Kfz-Händler) ist Auto Koken ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers.
In den Ausnahmefällen, in denen Auto Koken als Verkäufer in eigener Verantwortung handelt, regelt sich das Rechtsverhältnis zwischen dem Besteller und Auto Koken nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Besteller und dem Leistungsträger (Kfz-Händler, etc.) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
|
| Abschluß des Vermittlungsvertrages |
|
1. Mit der Bestellung bietet der Kunde Auto Koken den Abschluß eines Kfz-Vermittlungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (z. B. Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt für den Besteller auch für alle in der Bestellung mitaufgeführten Personen, für deren Verpflichtung der Besteller wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2. Der Vertrag kommt mit der Weitergabe der Bestellung durch Auto Koken an den jeweiligen Leistungsträger zustande. Bei der Bestellung über elektronische Medien (z. B. Internet) macht der Besteller Auto Koken ein verbindliches Angebot auf Abschluß eines Geschäftsvertrages mit Absenden des Bestellformulars.
3. Auto Koken behält sich die Annahme der Angebote vor, welche sie mit Absenden der Bestätigung / Rechnung an den Kunden erklärt. Enthält die Bestätigung der Firma Auto Koken für den Besteller unzumutbare Abweichungen von der Bestellung, so ist der Besteller berechtigt, innerhalb von 10 Tagen schriftlich eine ausdückliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt diese Nichtannahmeerklärung nicht, so wird der Inhalt der Bestätigung verbindlicher Vertragsbestandteil.
|
| Bezahlung / Lieferung |
|
1. Mit Vertragsabschluß (Annahme) durch Auto Koken kann eine angemessene Anzahlung gefordert werden, die auf den Kaufpreis angerechnet wird.
2. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens mit der Bereitstellung des Fahrzeugs bei Abholung fällig.
3. Die Zahlung kann per Überweisung, Barzahlung oder LZB-Scheck erfolgen. Der Vermittler ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, andere Zahlungsweisen zu akzeptieren.
4. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann Auto Koken die Bestellung zu Lasten des Bestellers kostenpflichtig stornieren. Auto Koken ist in diesem Fall berechtigt, pauschalen Schadenersatz in Höhe von 10% der Bestellsumme zu fordern. Beiden Vertragsparteien bleibt vorbehalten nachzuweisen, daß der Schaden höher, bzw. niedriger war.
5. Auto Koken erfüllt ihre Vermittlungsleistung grundsätzlich mit der Bereitstellung des Fahrzeuges zur Abholung auf dem Geschäftsgelände Selfkantstr. 23a, 52538 Selfkant - Saeffelen. Werden Fahrzeuge ausnahmsweise an den Besteller ausgeliefert oder zum Versand gebracht, so trägt der Besteller die Transportgefahr. Dieses gilt auch dann, wenn Auto Koken ausnahmsweise die Kosten der Versendung trägt.
|
| Gefahrübergang und weitere Kosten |
|
1. Die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der Kaufsache gleich aus welchem Grunde geht mit der Übergabe der Kaufsache auf den Besteller über. Unabhängig von der Übergabe der Kaufsache geht die Gefahr auf den Besteller über, soweit der Besteller nicht 10 Tage nach der Benachrichtigung darüber, daß die Kaufsache abholbereit sei, die Kaufsache abgeholt hat. (Wartefrist)
2. Für den Fall, daß der Fahrzeugbrief zur Anmeldung des Fahrzeuges ausgehändigt wurde, ist der Besteller verpflichtet, den Fahrzeugbrief an die Firma Auto Koken zurück zureichen. Die Firma Auto Koken ist berechtigt, die Herausgabe des KFZs zu verweigern, bis sie den KFZ-Brief wieder in Besitz hat.
3. Bei der Benachrichtigung per Telefon, Fax oder E-mail beginnt die Wartefrist mit dem Tag des Telefonates, bzw. der Versendung des Faxes oder der E-mail. Bei der Benachrichtigung per Post beginnt die Frist mit dem Zugang des Briefes, spätestens jedoch mit dem 3. Werktag nach Absendung der Benachrichtigung. Nach Ablauf der Wartefrist ist der noch zur Zahlung offenstehende Restbetrag mit 8% p.a. zu verzinsen. Auto Koken bleibt das Recht vorbehalten, wahlweise Zinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen. Für den Fall, daß der Besteller den Fahrzeugerwerb finanziert (insbesondere durch Aufnahme eines Kredites einer von ihm selbst ausgewählten oder durch die Firma Auto Koken vermittelten Bank) wird dem Besteller bei der Übergabe lediglich das Fahrzeug selbst, jedoch nicht der Fahrzeugbrief ausgehändigt. Der Fahrzeugbrief wird durch die Firma Auto Koken Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises an das finanzierende Geldinstitut herausgegeben.
4. Auto Koken ist auf den Abstellraum für Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände angewiesen. Der Besteller ist daher verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich nach entsprechender Benachrichtigung abzuholen. Nach Ablauf der 10-tägigen Wartefrist wird pro Tag ein Standgeld von 15,00 € fällig.
|
| Leistungen und Preisänderungen |
|
1. Auto Koken weist ausdrücklich darauf hin, daß es durch die Entscheidung der Hersteller zu modellbezogenen Änderungen hinsichtlich des Preises, Lieferungsumfang, Aussehen, Leistungen, Maßen, Gewichten, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten, usw. des Kaufgegenstandes kommen kann. Angaben bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen über die entsprechenden Punkte sind als annähernd zu betrachten und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
2. Sollte der bestellte Gegenstand wesentlich geändert werden und diese Änderung dem Besteller nicht zumutbar sein, wird hierdurch ausschließlich das Verhältnis zwischen Leistungserbringer und Besteller betroffen.
3. Das Rechtsverhältnis zwischen Auto Koken und dem Besteller wird hiervon nicht berührt.
4. Sollten die Änderungen eine Preiserhöhung zur Folge haben, so wird diese von Auto Koken an den Besteller weitergegeben. Insoweit wird ausdrücklich klargestellt, daß die Firma Auto Koken berechtigt ist, eine Preiserhöhung durch das Werk auch für den Fall an den Besteller weiterzugeben, daß die Preiserhöhung nicht mit einer Änderung hinsichtlich Lieferumfang, Aussehen, Leistung, Maßen, Gewichten, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten, usw. verbunden ist. Für den Fall, daß die Preiserhöhung 10% des ursprünglich vereinbarten Preises übersteigt, steht dem Besteller die Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts vom Vermittlervertrag zu. Weitergehende Ansprüche des Bestellers bestehen nicht.
|
| Haftung |
|
1. Auto Koken haftet dem Besteller gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit Auto Koken bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Haftung von Auto Koken für die vom jeweiligen Leistungsträger zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht, insbesondere bezieht sich dieses auf die rechtzeitige Erbringung von Leistungen und die Einhaltung von Lieferterminen.
2. Auto Koken haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen. Soweit Auskünfte (telefonisch, schriftlich oder auf andere Art) erteilt werden, erfolgt dieses nach bestem Gewissen, jedoch ohne Übernahme einer Gewähr.
|
| Zoll, Devisen und Steuervorschriften |
|
1. Auto Koken übernimmt für den Besteller die Abwicklung der Einfuhr, Vollabnahme, Brieferstellung, sowie der Einzelversteuerung des Kfz in der Bundesrepublik.
2. Der Besteller ist verpflichtet, Auto Koken hierbei zu unterstützen, soweit dieses erforderlich ist. Insbesondere ist der Besteller verpflichtet, Unterlagen und Nachweise zu beschaffen und an Auto Koken auszuhändigen.
3. Auto Koken haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang von Unterlagen, Bescheiden und Fahrzeugpapieren, auch wenn der Besteller Auto Koken mit der Besorgung der Unterlagen beauftragt hat, es sei denn, daß Auto Koken die eingetretene Verzögerung zu vertreten hätte.
|
| Salvatorische Klausel |
|
1. Die Unwirksam einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch Bestimmungen zu ersetzten, die die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit einzelner Bestimmmungen bekannt gewesen wäre.
2. Die Unwirksamkeit des vermittelten Kaufvertrages berührt des Vermittlungsvertrag nicht.
3. Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des vermittelten Kaufvertrages nicht.
|
| Gerichtsstand |
|
Der Besteller kann den Vermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Vermittlers gegen den Besteller ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben oder Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Vermittlers.
|